Am 8. Dezember 2025 änderte Neuseeland formell das Markenrecht (Internationales Markenrecht).
Registrierungsverordnung 2012, die es Markeninhabern erlaubt, ihre
Nationale Markenanmeldungen in Neuseeland mit internationalen Registrierungen gemäß dem
Madrider System.
Bisher erlaubte Neuseeland nur den vollständigen Ersatz nationaler Marken.
Nach einer neuen Regelung können Markeninhaber ihre bestehende nationale Registrierung durch eine internationale ersetzen.
Registrierung nur für ausgewählte Waren oder Dienstleistungen, vorausgesetzt, dass die Marke selbst identisch ist,
Der Eigentümer ist derselbe, und die internationale Registrierung umfasst die betreffenden Waren und Dienstleistungen.
Diese Reform vereinfacht die Verwaltung von Markenportfolios für globale Marken in Neuseeland.
reduziert effektiv die Kosten für Erneuerung und Wartung und passt besser zur Markenstrategie
Bedürfnisse multinationaler Unternehmen.