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USPTO: Obligatorische Vertretung für ausländische Anmelder ab Juli 2026

IPcrossark
Patent
2026-04-09 08:58:43

Das US-Patent- und Markenamt (USPTO) erließ am 20. März 2026 eine endgültige Regelung.

mit der Auflage, dass alle Antragsteller, Erfinder und Patentinhaber, die nicht in den Vereinigten Staaten ansässig sind, …

Die Staaten müssen für alle Patente durch einen beim USPTO zugelassenen Patentanwalt oder Patentvertreter vertreten werden.

Patentbezogene Angelegenheiten, gültig ab dem 20. Juli 2026.

 

Die neue Regelung umfasst den gesamten Prozess: von der Einreichung neuer Anträge bis hin zur Beantwortung von Bescheiden des Amtes.

Offenlegungserklärungen und Verfahren zur Aufrechterhaltung der Finanzhilfe nach der Bewilligung. Dokumente

Anträge ohne die Unterschrift eines in den USA zugelassenen Arztes werden sofort abgelehnt, was dazu führt, dass

Sofortige Ablehnung von Anträgen oder Verfahrensverzögerungen. Die Anforderung gilt auch für gemeinsame Anträge.

Anträge mit US-amerikanischen Mitantragstellern, wenn ein Antragsteller seinen Wohnsitz im Ausland hat.

 

Diese Reform zielt darauf ab, die Qualität der Anträge zu verbessern, die Vertretungspraxis zu regulieren und …

Nicht konforme Anmeldungen. Globale Innovatoren, die US-Patentschutz anstreben, müssen unverzüglich

Strategien anpassen, indem qualifizierte US-amerikanische Anwälte hinzugezogen werden, um den Verlust von Rechten und damit verbundene Kosten zu vermeiden.

nicht erstattungsfähige Antragskosten.