Eine wichtige neue Regelung des britischen Amtes für geistiges Eigentum (UKIPO) trat im Januar in Kraft.
1. Januar 2026, wodurch alle Brexit-Übergangsbestimmungen enden. Alle britischen „geklonten“ Marken.
(Präfix UK008/UK009), die automatisch aus EU-Registrierungen umgewandelt wurden, können sich nicht mehr darauf verlassen.
EU-weite Nutzung zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit – nur echte kommerzielle Nutzung innerhalb des Vereinigten Königreichs wird zulässig sein
anerkannt.
Nach dem neuen Gesetz drohen geklonten Marken, die seit dem 1. Januar 2021 in Großbritannien nicht verwendet wurden, sofortige Konsequenzen.
Stornierung durch Dritte wegen Nichtnutzung. Als Nachweis gelten ausschließlich Verkaufsdaten aus Großbritannien und lokale Daten.
Rechnungen, Werbung für den britischen Markt und länderspezifische Materialien. EU-Nutzung, unabhängig davon, wie
umfangreich ist heute völlig irrelevant.
Diese Änderung betrifft weltweit etwa 2 Millionen Marken. Rechteinhaber, die dies versäumen,
Die Verwendung dieses Dokuments im Vereinigten Königreich birgt das Risiko der vollständigen Ungültigkeit und der dauerhaften Löschung aus dem Register. Marke
Eigentümer müssen dringend ihr britisches Portfolio prüfen, lokale Nachweise sichern und neue britische Meldungen einreichen.
Anträge, falls erforderlich, um einen irreversiblen Verlust territorialer Rechte zu vermeiden.