Markenanmeldung in Japan

Markenanmeldung in Japan ®

Optimieren Sie Ihre Markenanmeldung in Japan. Unsere Experten übernehmen die Anmeldung beim Japanischen Patentamt (JPO), die Auswahl der Warenklasse und die Beantwortung von Bescheiden. Sie erhalten eine transparente Kostenaufstellung und eine kostenlose Beratung.

• Serviceverpflichtung
$1000

Markenschutz in Japan: Professionelle Markenanmeldung

Navigieren Sie souverän durch das japanische Patentamt (JPO). Unser Komplettservice begleitet Ihren gesamten Markenanmeldungsprozess effizient.

1. Serviceübersicht

Die Anmeldung einer Marke beim Japanischen Patentamt (JPO) erfordert Kenntnisse der spezifischen japanischen Bestimmungen. In Japan gilt das Prioritätsprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“), wobei bekannte Marken einen gewissen Schutz genießen. Unser umfassender Service stellt sicher, dass Ihre Anmeldung den Standards des JPO entspricht – von der korrekten Einordnung in das japanische alphabetische Markensystem bis hin zur Abwicklung der offiziellen Kommunikation auf Japanisch.

2. Die wichtigsten Vorteile unseres Service

  • Strategische Vorab-Recherche: Wir führen umfassende Recherchen in der JPO-Datenbank durch und berücksichtigen dabei Ähnlichkeiten mit japanischen Schriftzeichen.

  • ✅ Japanspezifische Klassifizierung: Expertenrat zum einzigartigen japanischen Waren- und Dienstleistungsklassifizierungssystem.

  • ✅ JPO-konforme Einreichung: Japanische Muttersprachler übernehmen die gesamte Dokumentation und die offizielle Kommunikation.

  • ✅ Büromaßnahmenmanagement: Fachkundige Bearbeitung von vorläufigen Ablehnungen und Berichten der JPO-Prüfer.

  • ✅ Madrid-Protokoll-Expertise: Professionelle Abwicklung japanischer Benennungen durch internationale Registrierung.

3. Der Markenanmeldungsprozess in Japan

Der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zur Registrierung in Japan dauert bei reibungsloser Antragstellung in der Regel 8 bis 12 Monate.

Der Markenanmeldungsprozess in Japan

Der japanische Markenanmeldungsprozess umfasst mehrere unterschiedliche Phasen mit jeweils spezifischen zeitlichen Anforderungen.

1

Antragstellung

Wir bereiten Ihren Antrag vor und reichen ihn beim Japanischen Patentamt (JPO) ein, um Ihnen Ihren Prioritätstermin zu sichern. Die elektronische Einreichung gewährleistet eine sofortige Bearbeitung.

2

Formalitätsprüfung

Das JPO prüft den Antrag auf formale Anforderungen (1-2 Monate). Etwaige Mängel werden umgehend behoben.

3

Sachprüfung

Das JPO prüft auf Besonderheiten und Interessenkonflikte (6–8 Monate). Wir überwachen und reagieren auf behördliche Maßnahmen.

4

Veröffentlichung & Opposition

Genehmigte Marken werden im Markenblatt für eine zweimonatige Widerspruchsfrist veröffentlicht.

5

Registrierung & Zertifikat

Die Registrierung erfolgte innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungseingang. Das Zertifikat gilt für 10 Jahre.

4. Gebührenstruktur für die Anmeldung einer japanischen Marke

Projekt Kosten (USD) Details & Hinweise

erste Klasse

1000

Ähnliche Gruppen dürfen nicht mehr als 22 Gruppen umfassen.

jede zusätzliche Klasse

640

Ähnliche Gruppen dürfen nicht mehr als 22 Gruppen umfassen.

Offizielle Quelle: Gebühren gemäß der offiziellen Gebührenordnung des Japanischen Patentamts. JPO-Gebührentabelle

Sonderangebot: Zeitlich begrenztes Sonderangebot

5. Was wir von Ihnen benötigen

  • Markenvertretung: Klare Bilddatei für Logos.

  • Informationen zum Bewerber: Vollständiger Name und Anschrift in englischer Sprache und, wenn möglich, in einheimischen Schriftzeichen.

Sind Sie bereit, Ihre Marke in Japan zu schützen?

Betreten Sie den japanischen Markt mit Zuversicht. Unser erfahrenes Team meistert die Anforderungen von JPOs reibungslos.

Wie lange gilt der Markenschutz in Japan?
Die Markenregistrierung ist ab dem Registrierungsdatum 10 Jahre gültig und kann unbegrenzt um jeweils 10 Jahre verlängert werden.
Akzeptiert Japan Mehrklassenanmeldungen?
Ja, Japan akzeptiert Mehrklassenanmeldungen, die für mehrere Klassen kostengünstiger sein können.
Kann ich in Japan die Priorität der Pariser Verbandsübereinkunft beanspruchen?
Ja, Japan ist Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft. Die Priorität kann innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Anmeldung beansprucht werden.
Gibt es besondere Anforderungen für ausländische Anmelder?
Ausländische Anmelder mit Wohnsitz außerhalb Japans müssen einen japanischen Patentanwalt (Benrishi) beauftragen.
Was ist das beschleunigte Prüfungsverfahren in Japan?
Das japanische Patentamt (JPO) bietet ein beschleunigtes Prüfungsverfahren für Anmelder an, die einen dringenden Registrierungsbedarf nachweisen können oder vorab genehmigte Beschreibungen verwenden.